Ferienwohnung "Fellhornblick" in Oberstdorf
Freibauernstraße 9

Unser "Kleingedrucktes" (Mietvertrag) 

 
Allgemeines
Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter / die Mieterin zu übergeben.

Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen und in die Wohnung ohne schriftliche Zustimmung der Vermieter nicht mehr Personen aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.
Haustiere dürfen keine mitgebracht werden. Das Rauchen ist nur auf der Terrasse, nicht jedoch in der Ferienwohnung gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, evtl. Schäden, die durch sein Zutun am Mietobjekt, dem Hausrat oder anderweitig entstanden sind, zu ersetzen. Verluste und Abweichungen von der Inventarliste sind binnen zwei Tagen nach Mietbeginn dem Vermieter oder der Wohnungsverwalterin mitzuteilen.

Miete
Der Mietpreis geht aus dem Vertrag hervor, den der Mieter schriftlich erhält. Die Anzahlung beträgt € 100,-. Überweisungen nur auf das dort genannte Konto. Der Restbetrag ist spätestens am ersten Urlaubstag fällig.

An- und Abreise
..ist im Prinzip zu jeder Uhrzeit möglich. Details der Wohnungsübergabe werden im Mietvertrag erklärt.

Rücktritt vom Vertrag
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter geleistete Anzahlungen zurück, abzüglich einer Bearbeitungspauschale von € 30,-. Bei Nichtweitervermietung werden bis zu einem Zeitpunkt des Vertragsrücktritts von vier Wochen vor vereinbartem Mietantritt 90 Prozent, danach 100 Prozent des Übernachtungspreises (ohne Berechnung der Nebenkosten) fällig.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

Müll
Der Mieter verpflichtet sich, Müll und Wertstoffe nach den Oberstdorfer Gegebenheiten zu entsorgen:
Kompost (nur Ungekochtes!) gehört in den kleineren Küchenmülleimer und von dort auf den Komposthaufen im Garten (in der Nähe der Garagen). Gekochtes kommt in den Restmüll.
Restmüll (bitte so wenig, wie möglich, da nur zweiwöchige Leerung!) erst in den größeren Küchenmülleimer und von dort in die graue Mülltonne hinter unserer Garage.
Glas muss in die Glasboxen geworfen werden (Wertstoffinseln im Dorf, z.B. beim Gymnasium); zum Zwischenlagern steht im Keller ein Müllsackständer. Papier wird über die Wertstoffinseln oder den Wertstoffhof entsorgt. In der Küche steht eine entsprechende Sammelbox.
Plastikfolien, PET-Flaschen und alle anderen Kunststoffe: auch dafür gibt`s in der Küche eine Sammelbox und zusätzlich im Keller einen Müllsackständer. Diese Sammelbehälter sollten nach Möglichkeit vom Mieter geleert werden - am besten im Wertstoffhof. Die Öffnungszeiten hängen neben der Haustür und in der Küche; derzeit ist der Wertstoffhof täglich außer Dienstag offen. Anlieferung kostenlos; Zufahrt: am Ortseingang Oberstdorf nach Westen abbiegen und dem Feldweg folgen bis zur großen Wertstoffhof-Halle.)

Endreinigung
Die Wohnung wird vom Mieter besenrein übergeben. Angefallener Müll und Wertstoffe sind entsprechend zu entsorgen (s.o.). Die Endreinigung beträgt € 35,-.

Winterdienst
Bei Schneefall obliegt die Schneebeseitigung den Mietern und - in gegenseitiger Abstimmung - den anderen Hausbewohnern. Dies betrifft den Weg von der Haustür bis zur Straße. Die Schneeräumung auf dem Garagen-Vorplatz ist Sache der Mieter. Ist der Garagenvorplatz und damit die Zufahrt zur Garage wegen zu großer Schneemassen nicht nutzbar, kann der Mieter kostenfrei gegen Vorlage der Allgäu-Walser-Card ("Kurkarte") bei der Kurverwaltung einen Parkausweis erhalten, der zum Parken auf den öffentliche Großparkplätzen am Ortsrand berechtigt. Regressansprüche gegen den Vermieter aus der witterungsbedingten Nicht-Benutzbarkeit von Garagenvorplatz oder Garage lassen sich nicht herleiten.

Haftung und Mängel
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistung. Falls Mängel vorliegen sollten, wendet sich der Mieter sofort an die Wohnungsverwalterin oder den Vermieter.


Wohnungsdaten Ferienwohnung Fellhornblick, Freibauernstraße 9

Wohnungsfläche ca. 60 m², Wohnzimmer (2 Doppelliegen), Sat-TV (ca. 30 Programme), Radio/CD-Player, kleine Bibliothek mit Wanderkarte, Freizeitführer und mancherlei zum Schmökern, Flur mit Garderobe, Schlafzimmer (2 Betten) mit Antiallergiker-Matratzen (bandscheibenfreundlich), Einbauschrank, Küche mit Einbauküche, Spülmaschine und Mikrowellen/Umluft-Backofen, Kühl-Gefrierkombination, Bad mit Badewanne/Dusche u. Toilette, Nichtraucherwohnung, vollständig möbliert; durchgehender Laminatboden, Terrasse mit Gartenbenutzung, Terrassenmöbel, Garage, Stellplatz, Keller/Trockenraum, Waschraum;
verstellbares Kinderstühlchen ("Triptrap"), Kinderbett, Kinderbettzeug, Kinderspielzeug.


Wohnungsadresse
Freibauernstraße 9, D-87561 Oberstdorf/Allgäu

Anreise mit Pkw: Über Kempten/Sonthofen B 19 nach Oberstdorf; am Ortseingang (Kreisverkehr mit Wasserfontäne) in die Alpgaustraße einbiegen. Von dort nach rechts in die Freibauernstraße.
Anreise mit der Bahn: entweder mit dem Taxi vom Bahnhof (IC-Bahnhof) oder zu Fuß die Straße "im Steinach" entlang nach Nordosten und nach ca. 400 m links in die Alpgaustraße. Nach ca. 300 m links in die Freibauernstraße. Gesamte Gehzeit ca. 10 min.

Der Mieter erkennt die aufgeführten Punkte mit seiner Unterschrift an und verpflichtet sich zu sorgsamem Umgang mit Wohnung, Inventar und Schlüsseln.

Weitere Informationen (Bedienungsanleitungen, Ortsplan, Wander- und Freizeitmöglichkeiten in und um Oberstdorf, Inventarliste, TV-Programmliste usw.) finden sich im Info-Ordner in der Wohnung.

Der Mietvertrag wird rechtskräftig mit Eintreffen des unterschriebenen Vertrags beim Vermieter.

Der Vermieter wünscht allen Gästen der Ferienwohnung einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in der Wohnung Fellhornblick in Oberstdorf. Sollten Sie noch etwas vermissen oder Anregungen für die Wohnung haben, freuen wir uns auf Ihre Vorschläge.


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