Allgemeines
Der
Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt
in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter / die Mieterin zu übergeben.
Der Mieter
darf das Mietobjekt nicht an Dritte
weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen und in die Wohnung ohne
schriftliche Zustimmung der Vermieter nicht mehr Personen aufnehmen, als
in diesem Vertrag vereinbart.
Haustiere dürfen keine mitgebracht werden. Das Rauchen ist nur auf
der Terrasse, nicht jedoch in der Ferienwohnung gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, evtl. Schäden, die durch sein Zutun
am Mietobjekt, dem Hausrat oder anderweitig entstanden sind, zu ersetzen.
Verluste und Abweichungen von der Inventarliste sind binnen zwei Tagen
nach Mietbeginn dem Vermieter oder der Wohnungsverwalterin mitzuteilen.
Miete
Der Mietpreis geht aus dem Vertrag hervor, den der Mieter schriftlich
erhält. Die Anzahlung beträgt € 100,-. Überweisungen
nur auf das dort genannte Konto. Der Restbetrag ist spätestens am
ersten Urlaubstag fällig.
An-
und Abreise
..ist im Prinzip zu jeder Uhrzeit möglich. Details der Wohnungsübergabe
werden im Mietvertrag erklärt.
Rücktritt
vom Vertrag
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Der Vermieter
bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt
der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter
geleistete Anzahlungen zurück, abzüglich einer Bearbeitungspauschale
von € 30,-. Bei Nichtweitervermietung werden bis zu einem Zeitpunkt
des Vertragsrücktritts von vier Wochen vor vereinbartem Mietantritt
90 Prozent, danach 100 Prozent des Übernachtungspreises (ohne Berechnung
der Nebenkosten) fällig.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Müll
Der Mieter verpflichtet sich, Müll und Wertstoffe nach den Oberstdorfer
Gegebenheiten zu entsorgen:
Kompost (nur Ungekochtes!) gehört in den kleineren Küchenmülleimer
und von dort auf den Komposthaufen im Garten (in der Nähe der Garagen).
Gekochtes kommt in den Restmüll.
Restmüll (bitte so wenig, wie möglich, da nur zweiwöchige
Leerung!) erst in den größeren Küchenmülleimer und
von dort in die graue Mülltonne hinter unserer Garage.
Glas muss in die Glasboxen geworfen werden (Wertstoffinseln im Dorf, z.B.
beim Gymnasium); zum Zwischenlagern steht im Keller ein Müllsackständer.
Papier wird über die Wertstoffinseln oder den Wertstoffhof entsorgt.
In der Küche steht eine entsprechende Sammelbox.
Plastikfolien, PET-Flaschen und alle anderen Kunststoffe: auch dafür
gibt`s in der Küche eine Sammelbox und zusätzlich im Keller
einen Müllsackständer. Diese Sammelbehälter sollten nach
Möglichkeit vom Mieter geleert werden - am besten im Wertstoffhof.
Die Öffnungszeiten hängen neben der Haustür und in der
Küche; derzeit ist der Wertstoffhof täglich außer Dienstag
offen. Anlieferung kostenlos; Zufahrt: am Ortseingang Oberstdorf nach
Westen abbiegen und dem Feldweg folgen bis zur großen Wertstoffhof-Halle.)
Endreinigung
Die Wohnung wird vom Mieter
besenrein übergeben. Angefallener Müll und Wertstoffe sind entsprechend
zu entsorgen (s.o.). Die Endreinigung beträgt € 35,-.
Winterdienst
Bei Schneefall obliegt die Schneebeseitigung den Mietern und - in gegenseitiger
Abstimmung - den anderen Hausbewohnern. Dies betrifft den Weg von der
Haustür bis zur Straße. Die Schneeräumung auf dem Garagen-Vorplatz
ist Sache der Mieter. Ist der Garagenvorplatz und damit die Zufahrt
zur Garage wegen zu großer Schneemassen nicht nutzbar, kann der
Mieter kostenfrei gegen Vorlage der Allgäu-Walser-Card ("Kurkarte")
bei der Kurverwaltung einen Parkausweis erhalten, der zum Parken auf den
öffentliche Großparkplätzen am Ortsrand berechtigt. Regressansprüche
gegen den Vermieter aus der witterungsbedingten Nicht-Benutzbarkeit von
Garagenvorplatz oder Garage lassen sich nicht herleiten.
Haftung
und Mängel
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung
der Vertragsleistung. Falls Mängel vorliegen sollten, wendet sich
der Mieter sofort an die Wohnungsverwalterin oder den Vermieter.
Wohnungsdaten
Ferienwohnung Fellhornblick, Freibauernstraße 9
Wohnungsfläche
ca. 60 m², Wohnzimmer (2 Doppelliegen), Sat-TV (ca. 30 Programme),
Radio/CD-Player, kleine Bibliothek mit Wanderkarte, Freizeitführer
und mancherlei zum Schmökern, Flur mit Garderobe, Schlafzimmer (2
Betten) mit Antiallergiker-Matratzen (bandscheibenfreundlich), Einbauschrank,
Küche mit Einbauküche, Spülmaschine und Mikrowellen/Umluft-Backofen,
Kühl-Gefrierkombination, Bad mit Badewanne/Dusche u. Toilette, Nichtraucherwohnung,
vollständig möbliert; durchgehender Laminatboden, Terrasse mit
Gartenbenutzung, Terrassenmöbel, Garage, Stellplatz, Keller/Trockenraum,
Waschraum;
verstellbares Kinderstühlchen ("Triptrap"), Kinderbett,
Kinderbettzeug, Kinderspielzeug.
Wohnungsadresse
Freibauernstraße 9, D-87561 Oberstdorf/Allgäu
Anreise mit Pkw: Über Kempten/Sonthofen
B 19 nach Oberstdorf; am Ortseingang (Kreisverkehr mit Wasserfontäne)
in die Alpgaustraße einbiegen. Von dort nach rechts in die Freibauernstraße.
Anreise mit der Bahn: entweder mit dem
Taxi vom Bahnhof (IC-Bahnhof) oder zu Fuß die Straße "im
Steinach" entlang nach Nordosten und nach ca. 400 m links in die Alpgaustraße.
Nach ca. 300 m links in die Freibauernstraße. Gesamte Gehzeit ca.
10 min.
Der Mieter erkennt die aufgeführten
Punkte mit seiner Unterschrift an und verpflichtet sich zu sorgsamem Umgang
mit Wohnung, Inventar und Schlüsseln.
Weitere Informationen (Bedienungsanleitungen,
Ortsplan, Wander- und Freizeitmöglichkeiten in und um Oberstdorf,
Inventarliste, TV-Programmliste usw.) finden sich im Info-Ordner in der
Wohnung.
Der Mietvertrag wird rechtskräftig
mit Eintreffen des unterschriebenen Vertrags beim Vermieter.
Der Vermieter
wünscht allen Gästen der Ferienwohnung einen angenehmen und
erholsamen Aufenthalt in der Wohnung Fellhornblick in Oberstdorf. Sollten
Sie noch etwas vermissen oder Anregungen für die Wohnung haben, freuen
wir uns auf Ihre Vorschläge.
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